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Auto ummelden auf Saisonkennzeichen - kein TÜV


alinho
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Hi zusammen,

 

Mein e30 steht momentan nur in der Garage rum. Nun würde ich ihm den Winter sowieso gerne ersparen und das Fahrzeug auf Saisonkennzeichen anmelden. Zur Zeit sind ganzjahres KZ drauf.

 

Das Problem ist, der TÜV ist vor 3 Monaten abgelaufen. Die Frage ist... wenn ich das Fahrzeug ohne TÜV ummelden möchte, wie muss ich am besten vorgehen (jetzt ummelden für Saison 2017 Apr-Okt)? Vor allem aus finanzieller Sicht - was wäre der schlaueste Weg?

 

Das Fahrzeug wird bis ca. April nicht gebraucht, jedoch ist KFZ Steuer bis 06/2017 sowie Versicherung bis 12/2016 bezahlt. Wie ist denn da die Rechnung?

 

Kriege ich, wenn ich ihn jetzt abmelde, 1/4 des Versicherungsbeitrages und 2/3 der KFZ Steuer zurück? Und die nächste wird dann im April fällig? Müsste ich dann sofort zum TÜV, wenn ich das Fahrzeug jetzt auf Saison (April-Oktober) ummelde? Würde mir den erneuten Gang wenn es geht im April ersparen (und mein Kennzeichen behalten). Oder ist es schlauer, das Fahrzeug jetzt abzumelden und im April anzumelden?

 

Danke schonmal!


Bearbeitet: von alinho
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Ein Fahrzeug ummelden ist nicht so teuer und in jedem Fall günstiger als jetzt abmelden und im April wieder anmelden. Außerdem bräuchstest du dann spätestens Im April ein gültiges Kennzeichen um zum TÜV zu fahren oder du müsstest dein Auto mit dem Hänger zum TÜV bringen > Doof und ggf. teuer

Die Zulassungsbehörde wird dein Fahrzeug ohne gültigen TÜV allerdings nicht auf Saisonkennzeichen ummelden. Einzige praktikable Lösung: Jetzt zum TÜV gehen, dann auf Saisonkennzeichen ummelden. Die Versicherung und die KFZ Steuer die du im Vorraus bezahlt hast werden dir für die Monate in denen das Auto abgemeldet ist wieder zurück überwiesen. Und im Aprill kannst du dann direkt losfahren...

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Jepp - ohne HU geht nichts.

Die Steuer dürfte es für den Zeitraum ab Ende Oktober zurückgeben und ab sofort wird die Steuer dann für den Zeitraum 04-10 am 1. April eingezogen

Die Versicherung kriegst Du entweder zurück für das was ab Ende Oktober übrig bleibt, oder die Versicherung behält es gleich ein und verrechnet es dann mit der Rechnung die Du zum 1. April bekommst.

 

Für die Umschreibung brauchst Du übrigens ne neue Doppelkarte bzw. den Code und je nach Stadt kriegst Du auch ein neues Kennzeichen, also nicht nur das Blech - das ist ja eh fällig, sondern auch ne neue Nummer.

 

Hintergrund:

Je nachdem wo Du wohnst sind entweder für Saison nur bestimmte Kombinationen vorgesehen oder auch nur eine bestimmte maximale Länge.

Beispielsweise hat man in München Stadt üblicherweise M-XX 8888 - bei Saisonkennzeichen (oder H-Kennzeichen) werden aber nur Kombinationen mit 3 Ziffern wie M-XX 888 vergeben damit das noch aufs Kennzeichen passt wenn der Saisonvermerk rechts dazu kommt.

Dürfte in B nicht anders sein.

 

Wie streng das gehandhabt wird, wenn Du z.B. B-AB 123 hast, aber AB nicht für Saison vorgesehen ist, hängt von der Zulassungsstelle ab.

Hier in M krieg ich mit etwas betteln auch 3 Ziffern ohne Saison und es gibt keine bestimmte Vorgabe für die Buchstaben - aber das ist überall anders.

 

Bezüglich TÜV würde ich es an Deiner Stelle so machen:

Geh im November zum TÜV - dann kriegst Du ne HU bis zum November 18

Danach meldest Du auf Saison um.

Da Du im November 18 aber nicht zur HU fahren kannst weil das Fahrzeug da ruht, hast Du im April 19 den ganzen Monat Zeit, mit Deinem Saisonkennzeichen 04 zur HU zu fahren und bekommst dann ne HU bis 04/21

Hab ich bei meinem 8er auch gemacht - das war sogar zu der Zeit so als sie den TÜV rückdatiert haben - der Termin musste nur in den Ruhezeitraum fallen. Ein HU Termin im Oktober wenn Du noch fahren hättest können hätte damals ne Rückdatierung ausgelöst.

 

Georg


Bearbeitet: von Georg-M3

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Du darfst auch mit nicht gestempelten Kennzeichen innerhalb deiner Stadt und aller anliegen Kreise/Städte zum TÜV bzw- zum Amt fahren. Vorraussetzung ist der Wagen hat ein Kennzeichen aus dem Ort wo du anmelden willst und eine Versicherung. Habe ich schon mehrfach so gemacht.


Bearbeitet: von e30-335

Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe.

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Du darfst auch mit nicht gestempelten Kennzeichen innerhalb deiner Stadt und aller anliegen Kreise/Städte zum TÜV bzw- zum Amt fahren. Vorraussetzung ist der Wagen hat ein Kennzeichen aus dem Ort wo du anmelden willst und eine Versicherung. Habe ich schon mehrfach so gemacht.

 

Kleine Ergänzung, es muss der direkte Weg sein. Das hat mir die Zulassungsstelle gesagt.

Also auf dem Weg zur Zulassungsstelle oder TÜV beim Discounter Deines Vertrauens zum

Einkaufen stehen bleiben, ist angeblich schon nicht mehr erlaubt.

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Super danke für die Antworten, ich denke ich habe jetzt alle Infos, um mit minimalem Aufwand das maximale rauszuholen aus der Situation.
 

Der Tipp mit TÜV im Oktober ist übrigens Gold wert, dann wird der nächste ja im April 2019 fällig!

 

Da mein Kennzeichen schon ein Saisonkennzeichen war und lediglich wegen Umzug und mangels Garage (die ich jetzt habe, sogar direkt unterm Hintern ;)) das gleiche Kennzeichen auf ganzjahr ist, sollte das kein Problem darstellen, es zu behalten.


Bearbeitet: von alinho
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Eher nicht mehr seit diese komische Rückdatierung abgeschafft wurde.

Wenn das Fahrzeug zum TÜV Termin abgemeldet ist, muss man vor der Neuanmeldung zur HU und die gilt dann wieder 2 Jahre.

Wenn man die HU macht und danach auf Saison umstellt, gilt für die nächste HU das was ich oben schrieb.

Das war sogar zu der Zeit als rückdatiert wurde, so.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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  • 2 Wochen später...

Eher nicht mehr seit diese komische Rückdatierung abgeschafft wurde.

Wenn das Fahrzeug zum TÜV Termin abgemeldet ist, muss man vor der Neuanmeldung zur HU und die gilt dann wieder 2 Jahre.

Wenn man die HU macht und danach auf Saison umstellt, gilt für die nächste HU das was ich oben schrieb.

Das war sogar zu der Zeit als rückdatiert wurde, so.

 

Warum sollte man TÜV machen mit einem abgemeldeten Auto, um dann bei Neuanmeldung wieder zu HU zu müssen? Lol. Die HU läuft, egal, ob abgemeldet oder nicht. 

Warum sollte man HU machen mit einem abgemeldeten Auto, um dann bei Neuanmeldung wieder zu HU zu müssen, um sie zu erneuern auf 2 Jahre? Lol. Die HU läuft, egal, ob abgemeldet oder nicht. 

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Wo hab ich das geschrieben?

Wenn das Auto abgemeldet ist, wenn die HU abläuft, dann läuft sie ab.

 

Um das Auto zuzulassen muss man vorher zur HU weil man ein Auto mit abgelaufener HU nicht zugelassen bekommt.

Und dann bekommt man natürlich ganz normal ne Plakette für 2 Jahre.
 

Dass man mit nem abgemeldeten Fahrzeug nicht mal eben zur HU fährt um es danach weiter abgemeldet zu lassen ist logisch und das hab ich auch nirgends geschrieben.

 

Wenn man ein Fahrzeug von "normal" auf Saison ummeldet und die nächste HU fällt in den "Ruhezeitraum" dann hat man im ersten Saisonmonat Zeit, zur HU zu fahren und die gilt dann auch wieder 2 Jahre damit der Termin nicht immer im Ruhezeitraum liegt. 

 

Georg

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