Diese Toleranzgrenze liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Manch einer betrachtet das sachlich, manch anderer nach unprofessionellem persönlichem Befinden. Hatte dieser Sachbearbeiter bspw eine erfolgreiche Stimulation seiner erogenen Zone durch die Mundhöhle einer anderen Person, so ist die Chance auf ein Fahrverbot vermutlich geringer. Urinierte dem Sachbearbeiter jedoch ein Dritter an eines seiner unteren Gliedmaßen, so ist es durchaus denkbar, dass die ein FV aufgebrummt wird. Leider traurige Realität